Tagessatzrechner | So hoch wäre Ihre Geldstrafe

Sehen Sie, welche Geldstrafe Sie in unseren Beispielsfällen erwartet hätte

Wie hoch wäre die Geldstrafe in Ihrem Fall wohl ausgefallen?

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Landgericht Waldshut

Mann zieht blank, Frau wird schlecht

Ein arbeitsloser Busfahrer entblößte an einer Bushaltestelle vor einer 21-jährigen Frau sein bestes Stück. Der Frau wurde darauf hin schlecht. Das Landgericht Waldshut verurteilte den Exhibitionisten für die Aktion zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à € 20,- und damit insgesamt zu € 1.600,--.

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Amtsgericht Wolfratshausen

Rentner kippt Nachbarn Fäkalien über den Kopf

Ein 73 Jahre alter Renter hatte immer wieder Streit mit einem Nachbarn. Beim der letzten Auseinandersetzung hatte sich der Rentner mit einer Schüssel voll Urin und anderer Fäkalien bewaffnet, die er seinem Kontrahenten kurzerhand über den Kopf kippte. Das Amtsgericht verurteilte den Rentner darauf hin wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von € 900,-- im schriftlichen Verfahren. Das wollte der Renter so nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Doch dieser Schuss ging nach hinten los. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen verdoppelte der Richter die Strafe von 30 auf 60 Tagessätze. Den Renter kostete der Spass damit insgesamt € 1.800,--.

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Tagessatz-Rechner für Ihre Geldstrafe

Ein Strafverteidiger hilft Ihnen bei Strafbefehl oder Anklage

Geldstrafe vermeiden mit einem Fachanwalt für Strafrecht

Sollten Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, in dem man Sie zu einer Geldstrafe verurteilt, sollten Sie sich zeitnah an einen Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe wenden. Unsere Kanzlei prüft die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und berät Sie zu allen relevanten Punkten. Auf Grundlage der in der Ermittlungsakte dokumentierten Beweise entwickeln wird die geeignete Verteidigungsstrategie, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Je eher Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, desto besser stehen die Chancen, die Weichen des Verfahrens frühzeitig zu Ihren Gunsten stellen zu können. Sie erhalten daher in der Regel kurzfristig einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei. Kontaktieren Sie uns bei einem Terminwunsch gerne jederzeit telefonisch zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins. Unsere Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite.

Amtsgericht Vechta

Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet veröffentlicht

Offensichtlich hatte der 25-Jährige das Ende seiner Beziehung nicht verkraftet. Denn kurz nachdem ihm seine damalige Freundin den Laufpass gegeben hatte, veröffentlichte er von ihr intime Fotos im Internet und bei Facebook. Wo die Bilder noch gelandet waren, ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Eine ordentliche Quittung gab es für diese Aktion dann vor dem Amtsgericht. Das Urteil lautete auf 120 Tagessätze. Damit müsste der Ex-Lover insgesamt eine Geldstrafe von € 6.000,-- zahlen.

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Amtsgericht Berlin, Urteil vom 22.08.2016

TV-Starlet wegen falscher Verdächtigung verurteilt

Das Amtsgericht Berlin hat ein TV-Starlet wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie zu Unrecht zwei Männer beschuldigt haben soll, sie vergewaltigt zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die Frau, die zuvor Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl eingelegt hatte, zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à € 250,--. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das Model damit insgesamt € 20.000,-- bezahlen.

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Amtsgericht Landau

Industrieschlamm heimlich in See gepumpt

Eine Betonfirma erhielt einen Auftrag auf einer Großbaustelle. Es musste täglich eine sehr große Menge Beton vor Ort hergestellt werden. Da die vorgesehenen Absetzbecken für den bei der Produktion entstehenden Industrieschlamm bereits nach kurzer Zeit voll waren, legte die Firma unerlaubterweise einfach eine Abflussleitung zu einem nahegelegenen See und pumpte den Industrieschlamm kurzerhand dort hinein - und das über mehrere Monate hinweg. Das Amtsgericht Landau verurteilte die Geschäftsführerin der Firma zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen (à € 160,-). Sie muss daher nun € 14.400,- bezahlen.

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Amtsgericht Sigmaringen

Aschenbecher quer durch die Luft gefeuert

Eine 29-Jährige hatte Streit mit ihrem Lebensgefährten, weil er vergessen hatte, für seine Freundin Wimperntusche einzukaufen. Völlig in Rage nahm sie einen gläsernen Aschenbescher und warf diesen mit Wucht quer durchs Zimmer auf ihren Freund. Nur seiner Reaktion war es zu verdanken, dass ihn der Aschenbescher nicht im Gesicht, sondern nur am Arm traf. Das Amtsgericht Sigmaringen verurteilte die Dame zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen (à € 10,-). Sie muss daher nun € 1.200,- bezahlen. Das Paar geht mittlerweile übrigens getrennte Wege.

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Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Mit dem Blumenstrauß bewaffnet

Im Rahmen einer Demonstration hatte sich die Politikerin mit einem Blumenstrauß "bewaffnet" mit einem Polizisten angelegt. Hierbei kam es zu einem Gerangel, in dessen Folge der Polizist leicht verletzt worden sein soll. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die Politikerin mit dem klangvoll klingenden Doppelnahmen deswegen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen (á € 30,-). Sie muss daher nun € 600,- bezahlen. Die Politikerin will das Urteil anfechten.

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.08.2005, 1 Ss 93/04

Fahrgast bezeichnet Polizisten als Clown

Ein Polizist begleitete Fahrscheinkontrolleure in der U-Bahn. Ein Fahrgast bestand darauf, dass der Polizist ihm den Dienstausweis zeigt. Als der Polizist dies verweigerte, entgegnete der Fahrgast "Da kann ja jeder Clown kommen...". Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Fahrgast wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Er musste damit insgesamt € 225,00 bezahlen. Das Kammergericht bestätigte das Urteil.

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Tagessatz-Rechner für Ihre Geldstrafe

Wenn Ihnen tatsächlich eine Geldstrafe droht, nichts wie ab zum Fachanwalt für Strafrecht

Da wir natürlich nicht alle Faktoren, die bei der Berechnung der Tagessatzhöhe eine Rolle spielen, im Rahmen unseres Rechners berücksichtigen können, kann unser Tagessatzrechner keine Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ersetzen. Sollten Sie beispielsweise einen Strafbefehl erhalten haben oder Ihnen eine Gerichtsverhandlung drohen, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen.

Amtsgericht Dortmund

Fußballer fährt jahrelang ohne Führerschein Auto

Ein Fußballer eines bekannten Dortmunder Fußballvereins war in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren mehrfach ohne im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein, auf öffentlichen Straßen mit einem Auto unterwegs gewesen. Zwar bestand der Verdacht, dass der Spieler bereits jahrelang ohne Führerschein unterwegs war, allerdings konnte dies nicht bewiesen werden. Das Amtsgericht Dortmung verurteilte den Fußballer zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen (á € 6.000,-). Daraus errechnet sich der stolze Betrag in Höhe von € 540.000,00 Geldstrafe. Wären Sie besser bei weg gekommen?

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Amtsgericht Würzburg

Ehemaliger Polizist beschimpft Anwältin als "asoziale Drecksau"

Ein ehemaliger Polizist und seine Ex-Partnerin gingen im Streit auseinander. Die Frau ließ sich in der Folgezeit von einer Rechtsanwältin vertreten. In einem Schriftsatz betitulierte der Mann die Anwältin als "asoziale Drecksau". Da der Mann kein unbeschriebenes Blatt war, verurteilte ihn das Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 15,00 Euro. Der Spass kostete ihn damit insgesamt € 1.800,00 Lehrgeld.

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OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2011 - 2 Ss 362/10

Unangeleinter Hund beißt anderen Hundebesitzer in die Hand

Eine Frau ließ ihren Hund in einem Waldstück frei laufen. An einer Wegkreuzung kam es zu einer Beißerei mit einem anderen Hund. Beim Versuch, die Hunde zu trennen, wurde die andere Hundehalterin vom Hund der Beschuldigten in die Handgebissen. Es kam zu einer circa 1cm großen Bissverletzung. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte die Hundehalterin zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Sie musste damit insgesamt € 2.000,00 bezahlen. Das OLG Frankfurt hat das Urteil bestätigt.

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Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2014, 1115 Cs 254 Js 176411/13

Illegal im Internet Black Jack gespielt

Der Angeklagte hatte über einen längeren Zeitraum im Internet Black Jack gespielt, wobei der in Gibraltar ansässige Anbieter Gewinne von mehr als € 60.000,- an ihn ausbezahlt hatte. Das Amtsgericht München verurteilte den Spieler wegen illegalen Glücksspiels zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á € 30,00. Die Gesamtgeldstrafe betrug damit € 2.100,00. Darüber hinaus kassierte das Gericht noch die illegalen Gewinne ein.

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Amtsgericht Tiergarten, (229 Cs) 281 Js 4093/13 (119/14)

Sängerin gibt falsche eidesstattliche Versicherung ab

Ein Mann hatte öffentlich und in mehreren Interviews behauptet, er hätte eine Affäre mit einer aus einer Casting-Show bekannten Sängerin gehabt. Die Sängerin ging gegen den Mann und die entsprechenden Zeitungsberichte gerichtlich vor. Hierbei versicherte sie eidesstattlich, dass sie den Mann im fraglichen Zeitraum noch gar nicht gekannt habe. Dies stellte sich später als unwahr heraus. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die Sängerin wegen der falschen eidesstattlichen Versicherung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á € 80,00. Die Gesamtgeldstrafe betrug damit € 6.400,00.

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Amtsgericht Bayreuth, Urteil vom 18.10.2013, 9 Cs 260 Js 5626/13

Mann bezeichnet Richter in E-Mail als "niederträchtige Bande"

Das Landgericht Bayreuth war im Jahr 2013 mit einem aufsehenerregenden Verfahren befasst. Ein Bürger war der Ansicht, dass das Landgericht den Betroffenen ungerecht behandelt hatte. Er schrieb daher eine E-Mail an das Landgericht, in dem er schrieb "An alle, die im Fall M. Verantwortung tragen: Niederträchtige Bande! Ihr habt es nicht verdient noch einen Cent aus der Staatskasse zu erhalten. Stellt euch nur dumm. Die Gerechtigkeit wird euch ereilen". Die betroffenen Richter fühlten sich in Ihrer Ehre gekränkt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu € 15,00 (insgesamt € 1.050,00).

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Amtsgericht Freiburg

HIV-positiver Mann hat ungeschützten Verkehr

Ein HIV-positiver Mann verschwieg seiner neuen Partnerin seine Erkrankung und hatte mit ihr insgesamt dreimal ungeschützten Verkehr. Dabei kam es zu keiner Ansteckung. Als er der Frau die Erkrankung beichtete, erstattete sie Strafanzeige gegen ihn. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu € 10,00. Das entspricht einer Geldstrafe von € 1.500,00.

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Amtsgericht Frankfurt

Taxifahrer sperrt Frau im Auto ein und bezeichnet sie als "Schlampe"

Der Streit ging bereits vor der Fahrt los, da der Taxifahrer den vier Meter entfernt stehenden Koffer der Frau nicht zum Taxi tragen wollte. Er sei schließlich kein Kofferträger. Während der Fahrt kam es zu einer hitzigen Diskussion, da der Taxifahrer die Fenster während der Fahrt nicht schließen wollte. Vor Wut über die Frau beschimpfte er sie als Schlampe und für die Frau absichtlich in eine ganz andere Richtung. Auf die Aufforderung der Frau, sofort anzuhalten und sie aussteigen zu lassen ging der Mann nicht ein. Erst nach mehreren Minuten hielt er an. Den Koffer der Frau warf er auf die Straße, wobei dieser beschädigt wurde. Die wegen Beleidigung, Freiheitsstrafe und Sachbeschädigung verhängte Geldstrafe (80 Tagessätze zu € 10,00) berechnete sich auf insgesamt € 800,00.

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Amtsgericht Idar-Oberstein

Ehemaliger Mandant bezeichnet Rechtsanwalt als Betrügerschwein

Ein unzufriedener Mandant hat seinen ehemaligen Rechtsanwalt als Betrugsanwalt und Betrügerschwein bezeichnet. Dies wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen und erstattete Strafanzeige. Das Amtsgericht Idar-Oberstein erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, in dem es den Angeklagten zu einer Geldstrafe von stolzen 150 Tagessätzen verurteilte. Der ehemalige Mandant legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, woraufhin die Geldstrafe aufgrund verminderter Schuldfähigkeit ermäßigt wurde.

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Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 15.07.2008, 9 Ds 82 Js 2342/08

Morgens um 7:00 Uhr mit 1,32 Promille am Steuer

Die Polizei kontrollierte morgens um 7:00 Uhr einen Autofahrer. Da der Fahrer nach Alkohol roch, kam es zu einer Blutprobe. Diese ergab einen Wert von 1,32 Promille. Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu € 15,00. Der Mann musste damit insgesamt € 750,00 bezahlen. Sein Führerschein wurde eingezogen und eine Sperre von 8 Monaten erteilt.

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Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2013, 19 Cs 103 Js 108186/12

Mit aufgebohrter Schreckschusspistole unterwegs

Ein Mann erwarb eine Gaspistole, die er so manipulierte, dass er damit auch scharfe Munition hätte verschießen können. Im Rahmen einer Polizeikontrolle wurde der aufgebohrte Revolver entdeckt. Da der Mann kein unbeschriebenes Blatt war, gab es die amtsgerichtliche Quittung in Form einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu € 10,00. Neben der zu zahlenden Geldstrafe von € 1.000,00 wurde dem Mann vom Verwaltungsgericht Augsburg darüber hinaus der Erwerb und Besitz von erlaubnissfreien Waffen verboten.

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Amtsgericht Köln

Schwarzfahrer vermöbelt Kontrolleur

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle entdeckten die Kontrolleure zwei Personen ohne Fahrschein. Diese gaben an, dass der Fahrkartenautomat ihren Geldschein nicht genommen hätte. Die Kontrolleure verwiesen die beiden darauf hin aus der Bahn, mussten jedoch beobachten, wie die beiden einfach wieder in einen der hinteren Waggons einstiegen. An der nächsten Station zogen die Kontrolleure das Duo zur Ausweiskontrolle aus der Bahn. Dabei kam es zu einem Handgemenge. Einer der beiden Schwarzfahrer sprang einen der Kontrolleure mit einem Kung-Fu-Tritt in den Rücken, der das Gleichgewicht verlor und zu Boden ging. Dabei brach ihm ein Stück Zahn ab. Das Amtsgericht Köln verurteile den Mann zu einer Geldstrafe von € 2.250,- (90 Tagessätze á € 25,00).

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