Tagessatzrechner | Geldstrafen im Straßenverkehr

Mit diesen Geldstrafe müssen Sie bei Straftaten im Straßenverkehr rechnen

Wie hoch wäre die Geldstrafe in Ihrem Fall wohl ausgefallen?

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Amtsgericht Starnberg

Ex-Torwart der Nationalmannschaft wegen Beihilfe zur Unfallflucht verurteilt

Ein ehemaliger Torwart der deutschen Nationalelf soll als Beifahrer eines Fahrzeuges, das in einen Unfall verwickelt war, Beihilfe zur Unfallflucht geleistet haben. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den Sportler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á € 850,-. Dies entsprach damit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 42.500,-.

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OLG Hamburg

Mit 1,5 Promille auf dem Segway durch die Stadt gefahren

Ein 50-Jähriger machte sich spätnachts von einem Kneipenbesuch auf den Heimweg. Er stieg auf sein Segway und fuhr los. Als er unterwegs an einem Zigarettenautomaten anhielt, um sich mit Glimmstengeln zu versorgen, zog er den Argwohn einer Polizeistreife auf sich. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Während man beim Führen eines Autos bereits ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig gilt, liegt die Fahruntüchtigkeitsgrenze für Fahrten mit dem Fahrrad bei 1,6 Promille. Der 50-Jährige stellte sich auf den Standpunkt, dass ein Segway kein Kraftfahrzeug, sondern vielmehr mit einem E-Bike vergleichbar sei und deshalb der höhere Grenzwert von 1,6 Promille zu gelten habe. Er führte das Verfahren durch drei Instanzen. Das Oberlandesgericht Hamburg vertrat nun die Ansicht, dass es sich bei einem Segway um ein Kraftfahrzeug handele und deshalb die 1,1-Promillegrenze gelte. Damit verwarf es die Revision des Angeklagten. Er muss nun eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à € 10,- und damit insgesamt € 300,- bezahlen.

Sie hätten bezahlen müssen: € 0,00

Amtsgericht Eilenburg

Betrunkener Radfahrer beschädigt Auto

Obwohl er bereits ordentlich einen im Tee hatte, setzte sich ein Mann auf seinen Drahtesel und radelte los. Er kam jedoch nicht weit, weil er alsbald sein Gleichgewicht verlor und in ein am Straßenrand parkendes krachte. Der Radler zog sich eine Kopfverletzung zu. Am Auto entstand ein Sachschaden in Höhe von rund € 1.700,-. Eine Blutprobe ergab einen Promillewert von 2,16. Das Amtsgericht Eilenburg verurteilte den Radfahrer auch aufgrund seiner diversen Vorstrafen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 35,00 Euro. Die Geldstrafe betrug damit insgesamt € 3.500,-.

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Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2015 - 922 Cs 433 Js 114354/15

Taxifahrer zeigt Stinkefinger und bremst Hintermann aus

Ein Taxifahrer in München hatte es wohl eilig. Da der vor ihm fahrende PKW ihm nicht schnell genug fuhr, überholte er diesen und zeigte dem Fahrer den Mittelfinger. Darüber hinaus bremste er nach dem Wiedereinscheren so stark, dass der Hintermann eine Vollbremsung einlegen musste. Das Amtsgericht München verurteilte den Taxifahrer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Dies entsprach damit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 1.000,-. Darüber hinaus gab es noch ein Fahrverbot von einem Monat.

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Amtsgericht München, Urteil vom 14.04.2015 - 941 Cs 433 Js 201067/14

Fahrradfahrer fährt betrunken und beleidigt zwei Polizeibeamte

Ein 48-jähriger Ingenieur fuhr Uhr nach einem Oktoberfestbesuch erheblich alkoholisiert mit seinem Fahrrad nach Hause. Weil er dabei mehrfach stürzte wurden zwei Polizisten auf ihn aufmerksam, die ihn sodann kontrollierten. Der Radler geriet nun in Rage und beschimpfte die beiden mit den Worten "„Woast, was i Hanswurschtn sag, i zahl euch zwei Deppen“!" Eine Blutprobe ergab 1,56 Promille. Das Amtsgericht München verurteilte den Radfahrer wegen Trunkenheitsfahrt und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 50 Euro. Der Spass kostete den Fahrradfahrer damit insgesamt € 2.000,-

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AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 21.03.2016

Unfallflucht: Nach PKW-Unfall zu Fuß abgehauen

Ein 27-jähriger Autofahrer übersah im Stadtverkehr beim Abbiegen ein entgegenkommendes Fahrzeug. Es kam zum Unfall. Als die Polizei am Unfallort eintraf, gab der Unfallfahrer Fersengeld und flüchtete zu Fuß in ein nahes Wohngebiet. Da Zeugen der Polizei seinen Namen nannten, konnte der Fahrer tags darauf ermittelt werden. Da bei dem Unfall nicht nur ein Sachschaden entstanden war, sondern auch ein Unfallbeteiligter über Nackenschmerzen klagte, verurteilte das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek den Unfallfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen à € 12,00. Neben der Geldstrafe in Höhe von insgesamt € 720,00 wurde ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von 6 Monaten verhängt.

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LG Freiburg, Urteil vom 02.08.2006 - Az. 7 Ns 550 Js 179/05 - AK 38/06

Trunkenheit im Straßenverkehr ist auch bei zuviel Cola oder Kaffee möglich

Es ist nicht nur verboten, betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen Auto zu fahren. Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Autofahrer zuviel koffeinhaltige Cola, Energiedrinks oder Kaffee getrunken und zeitgleich hochdosiert Medikamente eingenommen hat, die in ihrer Kombination zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Das Landgericht Freiburg hat eine Frau zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 10 Euro und damit insgesamt € 700,- verurteilt, weil sie trotz einnahme von Appetitzüglern circa 2 Liter Cola und 1,5 Liter Kaffee trank und sich dann stark zitternd ans Steuer ihres Autos setzte und in Schlangenlinien nach Hause fuhr. Neben der Geldstrafe wurde ihr auch die Fahrerlaubnis entzogen.

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OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2006 - Az. 83 Ss 6/06

Nötigung im Straßenverkehr auch in geschlossener Ortschaft möglich

In einem Kreisverkehr ging es einem Autofahrer zu langsam, da ihm der Vordermann nicht schnell genug fuhr. Also fuhr er dicht auf den Vordermann auf und betätigte dabei mehrfach Lichthupe und Hupe. Als der Vordermann aus dem Kreisverkehr herausfuhr und auf circa 50 km/h beschleunigte, fuhr er erneut so dicht auf, dass der Vordermann das Nummernschild sowie den Kühlergrill des Fahrzeugs durch den Rückspiegel nicht mehr sehen konnte. So fuhren beide über eine Strecke von rund 300 Metern. Während der gesamten Strecke betätigte der Angeklagte permanent die Lichthupe und mehrfach das Signalhorn seines Autos. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 60 Euro und damit insgesamt € 2.400,- Das OLG Köln hat die Verurteilung bestätigt.

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